BKA-Bescheide
Die Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamtes sind Verwaltungsakte in Form der so genannten Allgemeinverfügung. Während ein Verwaltungsakt in der Regel eine Verfügung darstellt, mit der ein Einzelfall auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts geregelt wird, ist die Allgemeinverfügung ein Sonderfall bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-, rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft (§ 36 Abs. 1 Satz 2 VwVfG).
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